FAQs
Ihre Frage ist nicht dabei? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
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Nein — weder eine Diagnose noch eine Überweisung sind notwendig. Sie können sich jederzeit direkt bei mir melden. Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, was Sie bewegt und ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist.
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Ich vergebe Erstgesprächstermine ab Oktober 2026. Sie können sich jedoch bereits jetzt melden und einen Termin vereinbaren — ich nehme Ihre Anfrage auf und melde mich mit einem konkreten Terminvorschlag.
So sichern Sie sich frühzeitig einen Platz, ohne lange warten zu müssen.
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Das Erstgespräch dauert 50 Minuten. Sie müssen nichts vorbereiten und nichts mitbringen — es ist ein erstes Kennenlernen, kein Test.
Ich verschaffe mir einen Überblick über Ihre Situation und wir schauen gemeinsam, ob wir miteinander arbeiten möchten. Falls Sie Vorbefunde oder frühere Therapieberichte haben, können Sie diese mitbringen — müssen es aber nicht.
Vor dem Erstgespräch
Kosten & Abrechnung
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Privatversicherte (PKV): Die Kosten werden in der Regel von der PKV übernommen. Sie erhalten von mir eine Rechnung nach GOÄ, die Sie selbstständig bei Ihrer Kasse einreichen. Prüfen Sie vorab Ihre Versicherungsunterlagen.
Selbstzahler: Sie bezahlen die Sitzungen direkt nach GOÄ — ohne Krankenkasse, ohne Antragsverfahren.
Gesetzlich Versicherte (GKV): Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Kostenerstattungsverfahren möglich.
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Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist das gesetzlich geregelte Abrechnungssystem für privatärztliche Leistungen in Deutschland. Sie legt fest, wie ärztliche und psychotherapeutische Leistungen berechnet werden.
Das bedeutet für Sie: Die Kosten einer Sitzung sind nicht willkürlich — sie richten sich nach einem standardisierten, gesetzlich festgelegten Rahmen. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können GOÄ-Rechnungen in der Regel bei ihrer Kasse einreichen.
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Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht es GKV-Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen, Therapie bei einem Privatpraxistherapeuten in Anspruch zu nehmen und die Kosten erstattet zu bekommen.
Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie nachweisen können, dass Sie bei zugelassenen Kassenzulassungstherapeuten keinen zeitnahen Therapieplatz erhalten haben. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse.
Wichtig: Bitte klären Sie dies vorab direkt mit Ihrer Krankenkasse — bevor Sie ein Erstgespräch vereinbaren. Ich begleite Sie im weiteren Antragsprozess gerne.
Während der Therapie
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Ja — ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht. Alles, was Sie mir erzählen, bleibt zwischen uns. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung gebe ich keine Informationen weiter — an niemanden.
Das gilt auch für dienstliche Stellen. Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Behörden haben keinen Zugang zu Therapieinhalten. Was in unseren Sitzungen besprochen wird, bleibt dort.
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In der Regel treffen wir uns wöchentlich — das hat sich als besonders wirksam erwiesen, weil Kontinuität im therapeutischen Prozess wichtig ist. Die genaue Frequenz gestalten wir jedoch individuell, abhängig von Ihrer Situation und Ihren Möglichkeiten.
